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PrüfungsamtDas Lehrerprüfungsamt ist für die Durchführung der Ersten und Zweiten Staatsprüfungen aller Lehrämter zuständig. Außerdem nimmt es die Bewertung und Anerkennung ausländischer Lehrerbildungsabschlüsse vor. Rechtsgrundlagen für die Aufgaben des Lehrerprüfungsamtes sind die Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 18. Mai 1982 und die Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 31. Mai 2005.
Fragen zu den Bachelor-Master-Studiengängen richten Sie bitte an die Universität Hamburg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrerprüfungsamtes beraten Sie sowohl telefonisch außerhalb, als auch persönlich innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten.
Jürgen Wehrs Leiter des Lehrerprüfungsamtes |
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gedruckt am Sa, 13.03.2010 aus http://li-hamburg.de |
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