Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung in Hamburg
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Meldung zur Ersten Staatprüfung

Die Meldetermine zur Ersten Staatsprüfung und zur vorgezogenen Hausarbeit liegen im Februar bzw. im Juli. Die genauen Termine werden in der Universität auf Aushängen bekannt gegeben und sind unbedingt einzuhalten. Im Lehrerprüfungsamt (LPrA) können die Meldeunterlagen und die Anlagen nur innerhalb der Sprechstundenzeiten ausgehändigt und erläutert werden. Das gilt auch für das Einreichen von Unterlagen oder das Beantworten von Fragen.

Es ist zu beachten, dass diese Sprechstunden während der Meldezeiten nicht stattfinden können. Neben den im Meldebogen aufgeführten Unterlagen müssen nur diejenigen Leistungsnachweise (Scheine) bzw. Veranstaltungen nachgewiesen werden, die nach der jeweiligen Anlage zur Prüfungsordnung für das Lehramt verlangt werden. Auskünfte zu den Studienordnungen können im LPrA nicht erteilt werden. Zuständig sind hier die jeweiligen Studienfachberater der Universität Hamburg.

Um die Prüfung der Scheine zu erleichtern, werden die Kandidaten gebeten, diese in der vorgegebenen Reihenfolge (vgl. „Anlagebögen“) zu sortieren und durchzunummerieren. Die Angaben zu den Veranstaltungen, die noch nachgereicht werden, müssen ebenfalls eingetragen und mit „folgt“ in der Anlage vermerkt sein. Der am Tag der Meldung festgelegte Nachreichtermin ist ein Ausschlusstermin und darf nicht überschritten werden und wird nicht verlängert.

Man kann sich zur Gesamt-Prüfung anmelden oder zur vorgezogenen Hausarbeit, für die ebenfalls die Meldetermine zu beachten sind. Dabei sind die Leistungsnachweise (Scheine) des betreffenden Faches gem. Anlage zur Prüfungsordnung für das Lehramt vollständig vorzulegen. Bei der späteren Anmeldung zu den restlichen Prüfungsteilen brauchen einmal abgegebene Unterlagen nicht ein zweites Mal im LPrA vorgelegt zu werden.

Zur Anmeldung muss die erste Seite des Studienbuches mit dem Hinweis "Prüfungsvermerke" den Meldeunterlagen beigefügt werden. Anzurechnende Leistungsnachweise anderer Hochschulen müssen von einem/r zuständigen Professor/in der Universität Hamburg bzw. der TUHH bestätigt worden sein (Äquivalenzbescheinigungen). Evtl. Studienzeiten an Fachhochschulen (FHS) sind zuerst im Meldebogen einzutragen, ein Studienzeitennachweis der FHS ist beizufügen. Alle weiteren mitzubringenden Anlagen sind in den Meldebögen aufgeführt.

Geben Sie auf dem Meldebogen bitte auch Ihre e-mail-Adresse und Handy-Nr. an. Sollten sich Name, Anschrift oder Telefon etc. nach der Anmeldung ändern, ist dies unverzüglich in schriftlicher Form dem LPrA mit dem Hinweis auf das Lehramt (z.B. 1. GM) mitzuteilen. Namensänderungen müssen durch Vorlage einer Kopie der Urkunde belegt werden.