Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung in Hamburg
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Bestanden oder nicht bestanden? (vergl. §§ 13/14 LPO)

Die Leistung in der mündlichen Prüfung wird zur Notenermittlung für das jeweilige Fach 3-fach, die schriftliche Leistung (Klausur) wird 2-fach gewertet. Praktische Prüfungen in Sport und Technik werden 2-fach, in Bildender Kunst und Musik 3-fach gewertet. Eine "mangelhafte" Leistung im Mündlichen oder in der Hausarbeit kann nicht ausgeglichen werden; dagegen kann eine "mangelhafte" Leistung in der Klausur durch eine mindestens "befriedigende" mündliche Prüfungsleistung ausgeglichen werden. Die Hausarbeit wird gesondert bewertet und geht im Lehramt 1. GM und 1.So mit 20 % und im Lehramt 1. OA und 1. OB mit 25 % in die Gesamtnote ein. Die Prüfung ist bestanden, wenn jedes Prüfungsfach und die Hausarbeit mit mindestens "ausreichend" bewertet worden sind. Es werden nur ganze Noten vergeben; dabei werden die errechneten Ergebnisse ab 0,5 auf-, unter 0,5 abgerundet (vgl. §§ 13(3), 14((2) LPO).