Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung in Hamburg
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Mündliche Prüfungen (vergl. § 12 LPO)

Die Erste Staatsprüfung schließt mit den mündlichen Prüfungen ab. Sie beginnen entweder Ende März oder Ende Oktober. Das LPrA ist um einen angemessenen zeitlichen Abstand zwischen den Prüfungsterminen bemüht. In den beruflichen Fachrichtungen und in den Unterrichtsfächern des Lehramtes OA dauern die mündlichen Prüfungen 60 Minuten; alle anderen mündlichen Prüfungen dauern 40 Minuten.
Es dürfen je nach Praxis Ihres/r Prüfers/in Schwerpunktgebiete abgesprochen werden, sofern die Prüfungsanforderungen solche vorsehen (vergl. die Anlage zu Ihrer Prüfungsordnung: „(II) Prüfungsanforderungen“). Diese dürfen jedoch nicht mit den Aufgaben aus den schriftlichen Prüfungen (Hausarbeit inbegriffen) übereinstimmen.

Krankmeldungen: Bitte sofort im Lehrerprüfungsamt anrufen und unverzüglich ein ärztliches Attest einreichen. Das Attest muss den Prüfungstag einschließen. Bitte legen Sie Ihrer Krankmeldung ein Anschreiben bei, aus dem das von Ihnen gewählte Lehramt zu ersehen ist. Auch ein Hinweis, in welchem Prüfungsabschnitt Sie sich befinden, und die Formulierung Ihres Anliegens sind für die Bearbeitung hilfreich. Krankmeldungen und Absagen per E-Mail sind unzulässig.