Arbeiten unter Aufsicht (Klausuren) (vergl. § 10 LPO)
Nach der Abgabe der Hausarbeit folgt der erste Termin der drei fünfstündigen Klausuren (Ausnahme: Lehramt 1. OA drei und vier Stunden bei Fremdsprachen) etwa Anfang Januar bzw. Anfang Juli eines Jahres. Die Klausurtermine werden individuell rechtzeitig durch das LPrA bekannt gegeben. Das LPrA ist um einen angemessenen zeitlichen Abstand zwischen den Klausurterminen bemüht. Es müssen erst alle drei Klausuren geschrieben worden sein, bevor die erste mündliche Prüfung stattfinden kann. Dabei gilt eine "versäumte Klausur" (ohne Attest), die daraufhin mit der Note 6 bewertet wurde, ebenfalls als geschrieben (§16 Abs. 2 LPO).
Das LPrA fordert für eine Klausur in der Regel drei unterschiedliche Aufgaben aus verschiedenen Gebieten, von dem(r) jeweiligen Prüfer/in ab. Auf die Unterschiede in den jeweiligen Anlagen zur Prüfungsordnung wird hingewiesen.
Die Aufgaben selbst dürfen nicht mit dem Prüfling besprochen oder ihm auf andere Weise bekannt gemacht werden. Für jede Klausur muss bei der Meldung immer ein/eine Zweitgutachter/in gewählt und vermerkt werden.
Lehrämter 1. GM, 1. So und 1. OB: Die Arbeit unter Aufsicht wird nach Wahl in Fachdidaktik oder in Erziehungswissenschaft geschrieben. Vergleichbares gilt für Englisch: z.B. Wirtschaftsenglisch; Geschichte: Mittlere oder Ältere Geschichte; Deutsch: Literatur oder Linguistik. Teilgebiete eines Faches, die als Klausurthemen nicht bekannt gegeben worden sind, können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
Spezielle Regelungen einzelner Fächer im Lehramt 1. OA müssen im LPrA erfragt werden.
Krankmeldungen: Bitte sofort im Lehrerprüfungsamt anrufen und unverzüglich ein ärztliches Attest einreichen. Das Attest muss den Prüfungstag einschließen. Bitte legen Sie Ihrer Krankmeldung ein Anschreiben bei, aus dem das von Ihnen gewählte Lehramt zu ersehen ist. Auch ein Hinweis, in welchem Prüfungsabschnitt Sie sich befinden und die Formulierung Ihres Anliegens sind für die Bearbeitung hilfreich. Krankmeldungen und Absagen per E-Mail sind unzulässig.
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