Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung in Hamburg
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Vorgezogene Hausarbeit

Bei Wahl einer vorgezogenen Hausarbeit, die nach §8(9) LPO studienbegleitend angefertigt wird, soll nur diese angemeldet werden. Dazu müssen die Leistungsnachweise dieses Faches vollständig vorgelegt werden. Der eigentliche Prüfungszeitraum, der ein bis zwei Semester später liegen kann, beträgt dann noch sechs Monate. Für die Meldung zur vorgezogenen Hausarbeit sind ebenfalls die o.g. Meldetermine zu beachten. Einmal abgegebene Meldeunterlagen brauchen nicht ein zweites Mal im LPrA vorgelegt zu werden.