Die Hausarbeit (vergl. § 8 Lehrerprüfungsordnung (LPO))
Die Prüfung beginnt mit der Hausarbeit. Sie wird in einem der vier Studienfächer (Lehramt OB und OA drei Studienfächer) geschrieben.
Der/Die benannte Prüfer/in wird nach der Meldung vom LPrA angeschrieben und gebeten, das Thema der Hausarbeit einzureichen. Nachdem das LPrA das Thema genehmigt hat, wird es dem Prüfling als Zulassung zur Prüfung etwa Ende März bzw. im September zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Bearbeitungszeitraum für die Hausarbeit. Dieses Zulassungsschreiben ist genauestens zu lesen, da dort neben dem Titel und dem Abgabedatum auch die unbedingt einzuhaltenden Regeln genannt werden, die für das Anfertigen, das Gestalten und das Abgeben der Hausarbeit gelten.
Der Umfang der Hausarbeit beträgt etwa 60 Seiten ohne das Literaturverzeichnis und ohne Bilder/Fotos, die Arbeit muss gebunden (keine Ringbuchbindung) werden.
Das Thema der Hausarbeit soll rechtzeitig, d. h. etwa ein Semester vor der Zulassung, mit dem/der gewählten Prüfer/in besprochen werden; auch muss immer ein/eine Zweitgutachter/in benannt und ggf. zu Rate gezogen sowie mit der Literatursichtung begonnen werden.
Gleiches gilt auch für die Anfertigung einer vorgezogenen Hausarbeit.
Der Bearbeitungszeitraum beträgt genau drei Monate; bei Krankheit kann auf Antrag mit Attest eine Fristverlängerung bis zu sechs Wochen gewährt werden, allerdings nur, wenn die mit einem formlosen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung eingereichte Krankschreibung unverzüglich vorgelegt wird. Abgelaufene Krankschreibungen werden nicht berücksichtigt (vgl. § 8(4) LPO). Bitte legen Sie Ihrer Krankmeldung ein Anschreiben bei, aus dem das von Ihnen gewählte Lehramt zu ersehen ist. Auch ein Hinweis, in welchem Prüfungsabschnitt Sie sich befinden und die Formulierung Ihres Anliegens sind für die Bearbeitung hilfreich. Krankmeldungen und Absagen per E-Mail sind unzulässig.
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