Wann muss ich mir meine Prüfer und Gutachter suchen?
Vor der Meldung zur Staatsprüfung bitte für alle Fächer mit den Prüfern absprechen, ob sie bereit sind, als Gutachter Ihrer schriftlichen Arbeiten (Hausarbeit bzw. Arbeiten unter Aufsicht) oder/ und als mündlicher Prüfer tätig zu werden. Im Zweifel versichern Sie sich beim Lehrerprüfungsamt, ob Prüfungsberechtigungen vorliegen.
Für jede schriftliche Prüfung muss bei der Meldung immer ein/eine Zweitgutachter/in gewählt und vermerkt werden.
Alle in der Prüfungsordnung als Prüfungsanforderungen aufgeführten Bereiche, die nicht durch die schriftliche Prüfung abgedeckt wurden, sind Teil der mündlichen Prüfung.
Lehramt 1. OB: Im Fach Erziehungswissenschaft muss mindestens ein/eine Berufspädagoge/in benannt werden.
Lehramt 1. GM: Die Hausarbeit bzw. Arbeit unter Aufsicht wird nach Wahl in Fachdidaktik oder in allgemeiner Erziehungswissenschaft geschrieben. Vergleichbares gilt für Grundschulpädagogik: Anfangsunterricht (in dem die Nachweise über zwei Hauptseminare vorgelegt werden) oder Lernbereich;
Lehramt 1. GM und 1. OB: Deutsch: Literatur oder Linguistik; Geschichte: Neuere, Mittlere oder Alte Geschichte; Sport: Sportmedizin oder Sportwissenschaft.
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