"Studienbuch" und Belegbögen || „Ich bin Chipkarteninhaber.“ || „Ich habe im Ausland studiert.“
Die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen und entwerteten Belegbögen sind zusammen mit der ersten Seite (Deckblatt bzw. Immatrikulationszusage) in chronologischer Ordnung abgeheftet einzureichen.
Haben Sie keine Belegbögen, sondern eine Chipkarte? Chipkarteninhaber erhalten auf Anfrage im Studentensekretariat der Universität Hamburg eine Bescheinigung über Immatrikulation und absolvierte Semester. Diese Bescheinigung ist bei der Meldung zur Prüfung einzureichen. Außerdem reichen Sie in diesem Falle pro eingeschriebenem Semester einen selbst entwickelten Belegbogen ein, der inhaltlich den Bögen der Universität entspricht und jeweils eine von Ihnen unterschriebene Versicherung über die Teilnahme an den aufgeführten Veranstaltungen enthalten muss. Grundsätzlich sind die Belegbögen der Universität einzureichen. Die selbst entworfenen dürfen nur für Semester genommen werden, in denen Sie Chipkarteninhaber waren. Die Chipkarte legen Sie bei der Anmeldung bitte vor. Für den Zeitraum, in dem Sie ggfs. kein Chipkarteninhaber waren, sind die Belegbögen der Universität zu verwenden.
Für verlorene Belegbögen stellt die Universität Hamburg einen kostenlosen Ersatzbelegbogen aus.
Bitte unbedingt alle Studienbücher/-ausweise mitbringen, sofern Sie vorher einen anderen Studiengang begonnen hatten oder im Ausland studiert haben.
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