Bewertung ausländischer Lehrerbildungsabschlüsse
Bewerberinnen und Bewerber mit einer im Ausland abgeschlossenen Lehrerausbildung, die ihren Wohnsitz in Hamburg haben, können ihre Qualifikation im Lehrerprüfungsamt bewerten bzw. anerkennen lassen und sich über Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Hamburger Lehrerausbildung informieren. Für Antragsteller mit einer Lehrerausbildung aus einem EU – Mitgliedstaat wird ein besonderes Anerkennungsverfahren durchgeführt. Näheres ergibt sich aus der Verordnung EG-RL-VO-Lehrer vom 21. Dezember 1988 in der Fassung vom 5. November 1991 (zuletzt geändert 20.01.2004).
Ansprechpartnerin
Heinke Lüdemann, Tel.: 428 54 7619
E-Mail:
Sprechzeiten
persönlich: Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung
