Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung in Hamburg
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Beratungsstelle besondere Begabungen (LIQ 3)

Unser Ziel: besondere Begabungen in der Schule erkennen und fördern

Das Hamburgische Schulgesetz formuliert als Grundsatz für Unterricht und Erziehung, dass Schülerinnen und Schüler „in ihren individuellen Fähigkeiten und Begabungen, Interessen und Neigungen gestärkt und bis zur vollen Entfaltung ihrer Leistungsfähigkeit gefördert und gefordert werden“ sollen (HmbSG § 3 Abs. 3). Trotz der vielfältigen schulischen Möglichkeiten innerer und äußerer Differenzierung kommt es vor, dass besonders und hoch begabte Schülerinnen und Schüler nicht als solche erkannt werden. Die verbreitete Annahme, diese Kinder und Jugendliche würden auch ohne eine besondere Förderung ihr Potenzial entfalten, trifft keineswegs immer zu. Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat aus diesem Grunde im Jahr 1996 die Beratungsstelle besondere Begabungen (BbB) für Schulen, Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler eingerichtet.

Unser Angebot für die Schulen: Wir unterstützen systemische Verbesserungen der Begabtenförderung in den Schulen.

Unser Angebot für Lehrkräfte und Eltern: Wir beraten Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern in Fragen der Einschätzung der Begabung und schulischen Förderung der Kinder und Jugendlichen.

Unsere Angebote für Schüler und Schülerinnen: Wir entwickeln und unterstützen Projekte für die schulische und außerschulische Begabtenförderung.

Beratungsstelle besondere Begabungen
Beltgens Garten 25
20537 Hamburg
Tel.: (040) 42 88 42 - 206
Fax: (040) 42 88 42 - 218
Sprechzeiten: Mo-Do: 9:30-11:00, 13:00-14:30